Beitragspflicht Kantone
FAK-Beiträge
Die Arbeitgebenden haben Beiträge an die Familienausgleichskasse (FAK) zu leisten; die Arbeitnehmenden müssen sich (ausser im Kanton Wallis) nicht an den Beiträgen beteiligen. Die Höhe der Beiträge ist von Kanton zu Kanton und von Kasse zu Kasse unterschiedlich.
MPA-Beiträge
In den Kantonen Aargau, Bern, Glarus, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn und Zürich erhebt die medisuisse von den Ärztinnen und Ärzten Beiträge an die MPA-Ausbildung. In den nachstehenden Merkblättern finden sich weitere Informationen.
MPA-Merkblätter |
Weitere Beiträge
In folgenden Kantonen erhebt die medisuisse weitere Beiträge für Leistungen nach kantonalem Recht:
- Berufsbildungsfonds in den Kantonen Jura, Tessin und Zürich
- Mutterschaftsversicherung im Kanton Genf
- Arbeitslosenhilfsfonds im Kanton Luzern
- Sozialfonds im Kanton Schaffhausen
- Ergänzungsleistungen für Familien im Kanton Solothurn
- Integrations- und Frühkindzulagen sowie Elternentschädigung im Kanton Tessin
- Ergänzungsleistungen für Familien und Überbrückungsrenten im Kanton Waadt
- Berufsbildungsfonds und Fonds für die Kindertagesbetreuung im Kanton Waadt (zusammen mit FAK-Beitrag)
- Berufsbildungsfonds und Familienfonds im Kanton Wallis (zusammen mit FAK-Beitrag)