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Entschädigung des andern Elternteils
Wer einen Anspruch auf eine Entschädigung des andern Elternteils geltend machen will, muss sich bei der zuständigen Ausgleichskasse anmelden. Ist die Ausgleichskasse medisuisse zuständig, so ist das Formular einzureichen an: medisuisse, Postfach, 9001 St. Gallen.
Das untenstehende Anmeldeformular sowie die allenfalls erforderlichen Zusatzformulare können direkt am Bildschirm ausgefüllt werden:
Neu ist auch eine Anmeldung direkt via connect möglich:
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