Entschädigung

Höhe des Taggeldes

Die Mutterschaftsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet. Sie beträgt 80 % des vor der Niederkunft erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 220 Franken pro Tag (seit 2023).

Das maximale Taggeld wird Arbeitnehmerinnen mit einem Monatseinkommen (1/12 Jahreslohn) ab 8250 Franken sowie Selbständigerwerbenden mit einem Jahreseinkommen ab 99'000 Franken ausgerichtet.

Auszahlung

Wenn der Arbeitgebende der Mutter während der Dauer des Anspruchs Lohnfortzahlungen leistet, so zahlt die Ausgleichskasse die Mutterschaftsentschädigung in der Regel dem Arbeitgebenden aus. In den übrigen Fällen wird die Entschädigung grundsätzlich direkt an die Mutter ausgerichtet.

Die Mutterschaftsentschädigung wird nachschüssig jeweils am Monatsende ausbezahlt. Beträgt sie weniger als 200 Franken pro Monat, so wird sie insgesamt am Ende des Mutterschaftsurlaub ausgerichtet.