LSV / DD
Elektronische Zahlungssysteme
Das Lastschriftverfahren (LSV) der Banken und das Debit Direct (DD) der PostFinance sind elektronische Zahlungsverkehrssysteme. Der Kontoinhaber (Beitragspflichtiger) erlaubt dem Rechnungssteller (Ausgleichskasse) mit dem einmaligen Ausfüllen der Belastungsermächtigung die direkte Abbuchung des geschuldeten Betrages von seinem Konto. Im Gegensatz zum herkömmlichen Dauerauftrag werden auch betragliche Änderungen berücksichtigt.
Anwendungsbereich
Aus organisatorischen Gründen können LSV und DD nur für die Begleichung der periodischen Akontobeiträge eingesetzt werden. Auf dem Einzahlungsschein erscheint kein Geldbetrag, sondern «0.00».
Die Differenzabrechnungen (Ausgleichszahlungen) für jedes Beitragsjahr müssen demgegenüber mit dem beigefügten Einzahlungsschein beglichen werden. Dieser nennt den geschuldeten Betrag.
Weitere Informationen
Weitere Informationen und das Formular "Belastungsermächtigung mit Widerspruchsrecht" finden Sie nachstehend. Das aufgeführte Formular kann direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. Bitte beachten Sie aber, dass aus rechtlichen Gründen nur ausgedruckte, unterschriebene und per Post zugestellte Formulare bearbeitet werden können.
Informationen und Formular "Belastungsermächtigung mit Widerspruchsrecht" |