Beitragshöhe
AHV/IV/EO-Beiträge
Als Grundlage für die Berechnung der Beiträge an die AHV/IV/EO dienen das Vermögen und Renteneinkommen:
- Zum Vermögen gehören namentlich Sparkonten, Wertpapiere, Liegenschaften (unter Berücksichtigung der interkantonalen Repartitionswerte) und Nutzniessungsvermögen. Schulden können abgezogen werden.
- Zum Renteneinkommen gehören alle wiederkehrenden Leistungen, die zum Unterhalt der versicherten Person beitragen, beispielsweise Renten und Pensionen aller Art (ausgenommen IV-Renten sowie Ergänzungsleistungen), Ehegattenalimente, bestimmte Kinderrenten, Taggelder von Kranken- und Unfallversicherungen. Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
Für die Beitragsberechnung werden das Vermögen am Jahresende und das 20-fache jährliche Renteneinkommen zusammengezählt. Bei Verheirateten bemessen sich die Beiträge für jeden Ehegatten ungeachtet des Güterstands auf der Hälfte des ehelichen Vermögens und Renteneinkommens.
Die Beitragshöhe ergibt sich aus den entsprechenden Tabellen im Gesetz. Der minimale AHV/IV/EO-Beitrag beträgt 514 Franken, der maximale Beitrag 25'700 Franken (seit 2023). Nichterwerbstätige Studenten (bis zum 31. Dezember des Jahres, in welchem sie das 25. Altersjahr vollenden), aus öffentlichen Mitteln Unterstützte und Bezüger von Ergänzungsleistungen schulden nur den Minimalbeitrag. Allfällige Beiträge aus einer geringfügigen Erwerbstätigkeit werden auf Verlangen des Versicherten angerechnet.
FAK-Beiträge
In den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Solothurn, Tessin und Thurgau schulden die Nichterwerbstätigen Beiträge an die Familienausgleichskasse. Die Beitragsberechnung bestimmt sich nach kantonalem Recht.
Beitragsberechnung
Für die Beitragsberechnung finden Sie hier ein Tool. Damit können auch die Beiträge an die Familienausgleichskassen (FAK) und allfällige Beiträge nach kantonalem Recht ermittelt werden.