Beitragshöhe
AHV/IV/EO-Beiträge
Die AHV/IV/EO-Beiträge werden auf der Basis des Erwerbseinkommens festgesetzt. Dabei werden die im Beitragsjahr geleisteten AHV/IV/EO-Beiträge zum rohen Einkommen hinzugerechnet; anderseits wird ein Prozentsatz des am Ende des Beitragsjahres im Betrieb investierten Eigenkapitals abgezogen.
Ab einem beitragspflichtigen Einkommen von 58'800 Franken sind seit 2023 folgende Beiträge geschuldet:
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) | 8,1% |
Invalidenversicherung (IV) | 1,4% |
Erwerbsersatzordnung (EO) | 0,5% |
Total | 10,0% |
Bei einem tieferen Einkommen reduziert sich der Beitragssatz bis auf 5,371 %. Bei einem Einkommen von weniger als 9800 Franken ist der Mindestbeitrag von 514 Franken (seit 2023) geschuldet.
Nebenerwerbseinkommen bis 2300 Franken sind gänzlich beitragsbefreit. Altersrentnern steht ein Freibetrag von 1400 Franken pro Monat bzw. 16'800 Franken pro Jahr zu.
FAK-Beiträge
Die Beitragshöhe ist kantonal unterschiedlich. Die Beitragspflicht besteht nur für Einkommen bis 148'200 Franken.
Beitragsberechnung
Für die Beitragsberechnung finden Sie hier ein Tool. Damit können auch die Beiträge an die Familienausgleichskassen (FAK) und die Beiträge nach kantonalem Recht ermittelt werden.