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Beitragspflicht Kantone
FAK-Beiträge
Die Selbständigerwerbenden haben Beiträge an die Familienausgleichskasse (FAK) zu leisten; die Beitragspflicht besteht seit 2016 bis zu einem Einkommen von 148'200 Franken. Die Höhe der Beiträge ist von Kanton zu Kanton und von Kasse zu Kasse unterschiedlich.
Weitere Beiträge
In folgenden Kantonen erhebt die medisuisse weitere Beiträge für Leistungen nach kantonalem Recht:
- MPA-Fonds im Kanton Aargau (Ärzte)
- Mutterschaftsversicherung im Kanton Genf
- Integrations- und Frühkindzulagen im Kanton Tessin
- Ergänzungsleistungen für Familien und Überbrückungsrenten im Kanton Waadt
- Berufsbildungsfonds und Familienfonds im Kanton Wallis (zusammen mit FAK-Beitrag)
Downloads
MPA-Merkblatt Aargau |