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AHV-Ausweis
Der Arbeitgebende sollte der Ausgleichskasse neue Mitarbeitende innerhalb von 30 Tagen seit Stellenantritt melden. Ist der neue Mitarbeitende bereits im Besitz einer Krankenversicherungskarte, so ist wie hier beschrieben vorzugehen.
Nur falls der Mitarbeitende als Grenzgänger keine Krankenversicherungskarte besitzt, muss ein AHV-Ausweis online via connect oder mit dem nachstehenden Formular bestellt werden:
Online-Meldung via connect |
Anmeldung für einen Versicherungsausweis |