Familienzulagen
Anmeldung
Wer einen Anspruch auf Familienzulagen geltend machen will, muss sich bei der zuständigen Familienausgleichskasse anmelden. In den Kantonen, in welchen die medisuisse eine eigene FAK oder eine Abrechnungsstelle führt, ist die Anmeldung mit dem entsprechenden Formular vorzunehmen:
Anmeldung von Arbeitnehmenden zum Bezug von Familienzulagen |
Anmeldung von Selbständigerwerbenden zum Bezug von Familienzulagen |
Für Ausbildungszulagen vor dem 16. Geburtstag s. hier.
Hinweis: Die Versicherten in den Kantonen Freiburg, Genf, Neuenburg, Waadt und Wallis wenden sich bitte an die hier angegebenen Stellen.
Mutation
Bei Änderungen im Umfeld des Bezügers oder des Kindes des Bezügers, die die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Familienzulagen beeinflussen, ist die nachstehende Mutationsmeldung Familienzulagen auszufüllen. Das Formular kann nur verwendet werden, wenn bereits eine Anmeldung zum Bezug von Familienzulagen an die medisuisse eingereicht worden ist.
Mutationsmeldung Familienzulagen |
Hinweis: Die Formulare können am Bildschirm ausgefüllt werden. Sie müssen jedoch aus rechtlichen Gründen ausgedruckt und unterzeichnet werden. Sie sind einzureichen an: medisuisse, FAK, Postfach, 9001 St. Gallen.