Lohnblätter
Das AHV-Gesetz verpflichtet die Arbeitgeber, die Löhne laufend aufzuzeichnen, soweit dies für eine geordnete Abrechnung mit der Ausgleichskasse und für die periodische Arbeitgeberkontrolle erforderlich ist. Gerade bei Arbeitgebern mit wenigen Mitarbeitenden genügt hierfür in der Regel das Führen von Lohnblättern.
Die nachstehende elektronische Vorlage von Lohnblättern im Excel-Format bietet namentlich folgende Vorteile:
- Bearbeitung der Löhne aller Mitarbeitenden in der gleichen Datei;
- automatisierte Berechnungen;
- Zusammenzug über alle Mitarbeitenden hinweg als Grundlage für die jährlich zu erstellende Lohnmeldung an die Ausgleichskasse;
- Möglichkeit der Übermittlung im connect.
Lohnblätter 2025
Lohnblätter 2025 |
Wegleitung Excel-Lohnblätter 2025 |
Lohnblätter 2024
Die Lohnblätter 2024 dürfen für das Jahr 2025 nur dann verwendet werden, wenn keine Frauen mit Jahrgang 1961 beschäftigt werden.
Wir empfehlen dringend, die Daten im "Stammblatt" der Lohnblätter 2024 in das "Stammblatt" der Lohnblätter 2025 zu kopieren.
Lohnblätter 2024 |
Wegleitung Excel-Lohnblätter 2024 |
Hinweis für Ärztinnen und Ärzte in Zürich und Solothurn
Falls Sie die Excel-Lohnmeldung via connect übermitteln, tragen Sie dort die MPA-pflichtige Lohnsumme bitte in der connect-Spalte "MPA-Lohnsumme" ein.
Hinweis für Ärztinnen und Ärzte in Luzern
Falls Sie die Excel-Lohnmeldung via connect übermitteln, tragen Sie dort den Namen und Vornamen des mitarbeitenden Ehegatten bitte in der Rubrik "Bemerkungen" ein.
Lohnbuchhaltungsprogramme
Informationen zu zertifizierten Lohnbuchhaltungsprogrammen mit der Möglichkeit elektronischer Lohnmeldungen finden Sie unter www.swissdec.ch.