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Nichterwerbstätige
Nichterwerbstätige, die das ordentliche AHV-Rentenalter noch nicht erreicht haben, müssen sich bei der zuständigen Ausgleichskasse anmelden. Davon ausgenommen sind einzig Nichterwerbstätige, deren erwerbstätige Ehegatten AHV-Beiträge von mindestens der doppelten Höhe des Mindestbeitrages bezahlen.
Ist die Ausgleichskasse medisuisse zuständig, so ist das Formular einzureichen an: medisuisse, Postfach, 9001 St. Gallen.
Fragebogen für Nichterwerbstätige |