Splitting

Bei der Berechnung der Alters- oder Invalidenrenten von geschiedenen Personen werden die Einkommen, welche die Ehegatten während der Ehejahre erzielt haben, rechnerisch je zur Hälfte aufgeteilt (sog. Splitting). Genauere Informationen erhalten Sie hier.

Anmeldung für die Durchführung der Einkommsteilung im Scheidungsfall (Splitting)