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Adoptionsentschädigung
Die Adoptionsentschädigung wird seit 2023 ausgerichtet. Sie ist für erwerbstätige Eltern vorgesehen, die ein Kind unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen. Insgesamt können 14 Taggelder für einen Urlaub von maximal zwei Wochen ausgerichtet werden; diese können innerhalb einer Rahmenfrist von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Adoptivkindes bezogen werden.
Der Adoptionsurlaub und die Adoptionsentschädigung können zwischen beiden Adoptiveltern aufgeteilt werden. Es besteht kein Anspruch bei einer Stiefkindadoption.
Für die Festsetzung und Ausrichtung der Entschädigung ist ausschliesslich die Eidgenössische Ausgleichskasse (EAK) zuständig. Wir bitten Sie, Ihre Anträge direkt an die EAK zu richten.