Anmeldung
Der Anspruch auf Betreuungsentschädigung kann bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse geltend gemacht werden:
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Füllen Sie pro Elternteil eine Anmeldung für die gesamte Anspruchsdauer aus. Machen Sie in der Anmeldung auch Angaben zum anderen Elternteil. Geben Sie dabei bekannt, ob Sie als Eltern den Urlaub aufteilen.
Das untenstehende Anmeldeformular sowie die allenfalls erforderlichen Zusatzformulare können direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. Bitte beachten Sie, dass nur unterschriebene und per Post zugestellte Formulare bearbeitet werden können.
Anmeldung Betreuungsentschädigung |
Ergänzungsblatt zur Anmeldung Betreuungsentschädigung |
Folgemeldung Betreuungsentschädigung |