Anmeldung

Dienstleistende erhalten von ihrem Rechnungsführer für jeden Dienst eine EO-Anmeldung mit einer Bestätigung der geleisteten Dienst- bzw. Kurstage. Diese Anmeldung ist mit den verlangten Angaben über die persönlichen Verhältnisse zu ergänzen und wie folgt weiterzuleiten:

  • Arbeitnehmer:
⇒ an die AHV-Ausgleichskasse des Arbeitgebers
  • Selbständigerwerbende:
⇒ an die AHV-Ausgleichskasse
  • Nichterwerbstätige:
⇒ an die AHV-Ausgleichskasse
  • Arbeitslose:
⇒ an die AHV-Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers


Ohne Anmeldung kann keine Entschädigung ausgerichtet werden.