... beim Eintritt eines Mitarbeitenden

 

   

AHV

  Wir empfehlen, neue Mitarbeitende innerhalb von 30 Tagen seit Stellenantritt anzumelden. Mitzuteilen sind neben dem Eintrittsdatum AHV-Nummer, Name, Vorname und Geburtsdatum; diese Angaben können der Krankenversicherungskarte des Mitarbeitenden entnommen werden. (Für eine allfällige Lohnsummenanpassung siehe Rubrik "... Änderung Löhne").
     
wie? connect: Sachbereich Mitarbeitende > Mitarbeitende anmelden
  Formular: Eintritt Arbeitnehmer 
    ⇒ zu senden an:
  Brief: medisuisse, IK, Postfach, 9001 St. Gallen
  Mail: ik@medisuisse.ch (Angaben gemäss Formular genügen)
     
    Sonderfall: Mitarbeitende ohne Krankenversicherungskarte
was?   Ein AHV-Versicherungsausweis muss nur noch in den seltenen Fällen bestellt werden, in denen ein Versicherter als Grenzgänger keine Krankenversicherungskarte besitzt.
     
wie? connect: im Rahmen des Anmeldeprozesses
  Formular: Anmeldung für einen Versicherungsausweis 
    ⇒ unterzeichnet zu senden an:
  Brief: medisuisse, IK, Postfach, 9001 St. Gallen
     

     

FAK

  Ein neuer Mitarbeitender, der einen Anspruch auf Familienzulagen geltend machen will, muss bei der zuständigen Familienausgleichskasse angemeldet werden. 
     
wie? connect: nach der Anmeldung des neuen Mitarbeitenden unter "Übersicht Mitarbeitende" > Mitarbeiterdetails
  Formular: Anmeldung von Arbeitnehmenden zum Bezug von Familienzulagen 
    ⇒ unterzeichnet und mit den erforderlichen Beilagen zu senden an:
    medisuisse, FAK, Postfach, 9001 St. Gallen 
     

     

PAT

  Tritt ein Mitarbeitender ein, der bei der Vorsorgeeinrichtung PAT-BVG zu versichern ist, so muss dieser umgehend angemeldet werden (die Anmeldung bei der AHV oder FAK genügt nicht).
     
wie? PAT-Online: "Mitarbeitende" > "Mutationen" > "Eintritt"
  Formular: Anmeldeformular für Arbeitnehmer 
    ⇒ unterzeichnet zu senden an:
    PAT-BVG, Postfach, 9001 St. Gallen