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... bei einer Namensänderung
AHV |
Bei Änderungen des Nachnamens (insbesondere infolge Heirat oder Scheidung) muss keine Mitteilung an die Ausgleichskasse erfolgen. Wir empfehlen jedoch, darauf zu achten, dass eine neue Krankenversicherungskarte ausgestellt wird. | |
PAT |
Namensänderungen sind der PAT-BVG umgehend mitzuteilen. | |
wie? | PAT-Online: | "Mitarbeitende" > "Mutationen" > "Bearbeiten" > "Name, Vorname/Zivilstand" |
Formular: | Mutationsmeldung | |
⇒ unterzeichnet zu senden an: | ||
PAT-BVG, Postfach, 9001 St. Gallen |