... bei einer Namensänderung

     

AHV

  Bei Änderungen des Nachnamens (insbesondere infolge Heirat oder Scheidung) muss keine Mitteilung an die Ausgleichskasse erfolgen. Wir empfehlen jedoch, darauf zu achten, dass eine neue Krankenversicherungskarte ausgestellt wird.
     

     

PAT

  Namensänderungen sind der PAT-BVG umgehend mitzuteilen.
wie? PAT-Online: "Mitarbeitende" > "Mutationen" > "Bearbeiten" > "Name, Vorname/Zivilstand"
  Formular: Mutationsmeldung 
    ⇒ unterzeichnet zu senden an:
    PAT-BVG, Postfach, 9001 St. Gallen