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... bei einem unbezahlten Urlaub
AHV |
Dauert der unbezahlte Urlaub mehr als drei Monate pro Kalenderjahr und ist die Beitragspflicht nicht über den Ehegatten erfüllt, so muss abgeklärt werden, ob die Beitragspflicht im betreffenden Kalenderjahr dennoch erfüllt ist oder ob eine solche als Nichterwerbstätiger besteht. Bei Unklarheiten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. | |
FAK |
Der Anspruch auf Familienzulagen besteht nach Antritt des Urlaubs noch während des laufenden Monats und der drei darauf folgenden Monate. | |
PAT |
Während des unbezahlten Urlaubs besteht keine Beitragspflicht. Die Risiken Invalidität und Tod bleiben im ersten Monat weiter versichert. Die Versicherung kann freiwillig weitergeführt werden (gesamte Vorsorge oder nur Risikoanteil). | |
wie? | Formular: | Mutationsmeldung für Arbeitnehmer |
⇒ unterzeichnet zu senden an: | ||
PAT-BVG, Postfach, 9001 St. Gallen |