Wegleitungen
Die Wegleitungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) sind bindende Vorgaben an die ihm aufsichtsmässig unterstellten Ausgleichskassen. Wegleitungen richten sich grundsätzlich nur an die Durchführungsstellen und können den Versicherten nicht zur Kenntnis angerechnet werden. Für die Gerichte sind sie nicht verbindlich; indes berücksichtigen sie diese insbesondere dann, wenn die Wegleitungen eine dem Einzelfall gerecht werdende Auslegung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zulassen.
Weisungen Beiträge
WVP | Wegleitung über die Versicherungspflicht |
WML | Wegleitung über den massgebenden Lohn |
WSN | Wegleitung über die Beiträge der Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen |
WBB | Wegleitung über den Bezug der Beiträge |
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Weisungen Renten
RWL | Wegleitung über die Renten der AHV/IV |
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Kreisschreiben IV
KSVI | Kreisschreiben über das Verfahren in der IV |
KHMI | Kreisschreiben über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die IV |
KSTI | Kreisschreiben über die Taggelder der IV |
KSIR | Kreisschreiben über Invalidität und Rente in der IV |
KSH | Kreisschreiben über Hilflosigkeit |
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Weisungen EL
WEL | Wegleitung über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV |
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Weisungen EO
WEO | Wegleitung zur Erwerbsersatzordnung |
KSMSEAE | Kreisschreiben über die Mutterschaftsentschädigung und die Entschädigung des andern Elternteils |
KSBUE | Kreisschreiben über die Betreuungsentschädigung |
KSAdopE | Kreisschreiben über die Adoptionsentschädigung |
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Weisungen FamZ
FamZWL | Wegleitung zum Bundesgesetz über die Familienzulagen |
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