Anpassung Akontobeiträge
Akontobeiträge Selbständigerwerbende
Die Selbständigerwerbenden müssen gestützt auf das voraussichtliche Einkommen Akontobeiträge bezahlen. Wesentliche Änderungen des mutmasslichen Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit müssen der medisuisse mitgeteilt werden. Als wesentlich gilt eine Änderung, wenn die provisorischen Akontobeiträge mehr als 25 % von den effektiv geschuldeten Beiträgen abweichen. Um eine allfällige Verzugszinspflicht auf einer zu grossen Abweichung zu vermeiden, muss die Mitteilung innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Jahres, für welches die Beiträge geschuldet sind, zugestellt werden (namentlich nach Vorliegen des Geschäftsabschlusses bzw. dem Erstellen der Steuerdeklaration).
Anpassungen können wie folgt gemeldet werden:
Online-Meldung via connect |
Formular "Anpassung Akontobeiträge Selbständigerwerbender" |
Akontobeiträge Nichterwerbstätige
Wesentliche Änderungen des Renteneinkommens oder des Vermögens müssen der Ausgleichskasse schriftlich mitgeteilt werden. Als wesentlich gilt eine Änderung, wenn die provisorischen Akontobeiträge mindestens 25 % von den effektiv geschuldeten Beiträgen abweichen. Um eine allfällige Verzugszinspflicht auf einer zu grossen Abweichung zu vermeiden, muss die Mitteilung innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Jahres, für welches sie geschuldet sind, zugestellt werden.
Formular "Anpassung Akontobeiträge Nichterwerbstätige" |
Die Formulare sind einzureichen:
⇒ Brief: medisuisse, PB, Postfach, 9001 St. Gallen
⇒ Mail: pb@medisuisse.ch (die Angaben gemäss Formular genügen)
Hinweis: Zu Beginn des Jahres teilt die Ausgleichskasse mit, auf welchem Einkommen Akontobeiträge erhoben werden. Auf dem gleichzeitig versandten Formular können die Selbständigerwerbenden bzw. die Nichterwerbstätigen der Ausgleichskasse Änderungen für das laufende Jahr wie auch für die Vorjahre anzeigen.